Behalten oder Verkaufen? Das ist die Frage, die sich früher oder später stellt. Die Antwort auf diese Frage ist meistens von emotionalen und finanziellen Faktoren abhängig. Handeln Sie deshalbnicht übersturzt. Die richtige Wahl zu treffen ist entscheidend für Ihre Zukunft. Zuerst sollten Sie den Verkehrswert der Scheidungsimmobilie von einem gemeinsam beauftragten Gutachter ermitteln lassen. Erstens kann dieses Gutachten später nicht angefochten werden. Und zweitens erfahren Sie so den konkreten Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.
Lassen Sie Sich von uns beraten und überstürzen Sie nichts. Es geht um Ihre Zukunft!
Der Hauptgrund der zu einem Verkauf führt ist in den meisten Fällen finanzieller Natur. Denn mit dem gemeinsamen Haushaltseinkommen, das vor der Scheidung zum Beispiel zur Finanzierung und Bewirtschaftung der Immobilie eingesetzt wurde, finanzieren Sie in Zukunft zwei Haushalte. Deshalb erhöhen sich auch Ihre Lebenserhaltungskosten, unter anderem bedingt durch eine ungünstigere Steuerklassenkombination. Ein Verkauf ist aus diesem Grund meist die einzige Lösung, damit Sie nach der Scheidung nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden.
Bei einer Scheidung wird meistens auch die wirtschaftliche Gemeinschaft aufgelöst, damit Sie in Zukunft keine gemeinsamen Entscheidungen bezüglich des Hauses treffen muss. Es gibt zwei Möglichkeiten für die wirtschaftliche Entflechtung: Die Übertragung der eigenen Anteile auf den anderen oder das Verkaufen an einen Dritten.
Ein Neuanfang nach der Scheidung wünschen sich viele. Damit dieser gelingt ist eine neue Umgebung erstrebenswert. Meistens ist die Scheidungsimmobilie auch zu groß für einen allein oder man möchte mit einem neuen Lebenspartner ohne emotionalle Erinnerungen an den Ex-Partner zusammen wohnen.
Nach einem Verkauf, werden mit dem erzielten Erlös die aufgenommenen Kredite abbezahlt. In diesem Fall kann die finanzierende Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wurden alle Verbindlichkeiten rund um die Immobilie abbezahlt, kommt es zu einer Aufteilung des übrigen Erlös – meistens jeweils zur Hälfte – auf die Eigentümer. Wurden die Kreditraten nur von einem Eigentümer gezahlt, oder hat der andere mehr investiert, steht ihm trotzdem nur die Hälte zu. Finanzielle Ungleichheiten werden im Nachhinein über den sogenannten Zugewinnausgleich korrigiert.