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Unser Ratgeber zur Erbimmobilie bietet Ihnen mehr als nur Informationen – er vereint jahrelange Erfahrung, fundierte Recherche und praktisches Fachwissen. Bei der Erbschaft einer Immobilie stehen oft emotionale und finanzielle Fragen im Mittelpunkt. Wir liefern Ihnen die Antworten, die Sie brauchen, um mit Sicherheit die richtigen Entscheidungen zu treffen. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich!

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Das Immobilien-Erbe

Umfasst der Nachlass eine Immobilie, stehen bedeutende Entscheidungen an, die sorgfältig durchdacht werden sollten.


Der Tod eines Angehörigen bedeutet nicht nur den schmerzhaften Verlust eines geliebten Menschen, sondern bringt oft auch die Verantwortung für die Regelung des Nachlasses mit sich. „Befindet sich im Nachlass eine Immobilie, kann das viel Aufwand und emotionale Belastung bedeuten“, erklärt Immobilienspezialist Peter Baumann aus Linz am Rhein. „Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Fristen, rechtlichen Vorgaben und steuerlichen Pflichten genau zu kennen.“

Wer bin ich eigentlich? Die Erbfolge

Bevor weitere Entscheidungen getroffen werden, sollte zunächst geklärt werden, in welcher Rechtsstellung sich der potenzielle Nachlassnehmer gemäß Erbgesetz befindet. Gibt es weder Testament noch Erbvertrag, die die Verfügung oder Nutzung der Immobilie regeln, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung.
Foto Umfasst der Nachlass eine Immobilie, stehen bedeutende Entscheidungen an, die sorgfältig durchdacht werden sollten.
Bei der gesetzlichen Erbfolge sind zunächst die Hinterbliebenen mit dem engsten Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser begünstigt. Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Enkel haben Vorrang vor Eltern, Geschwistern sowie Nichten und Neffen. Fehlt ein Testament, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, in der die Erben oft unterschiedliche Interessen verfolgen. Besonders kompliziert wird es, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört und deren Wert den des übrigen Erbes deutlich übersteigt. Eine "natürliche Teilung" ist in diesem Fall nicht möglich. Die Erben müssen sich dann gemeinsam auf die Verwendung der Immobilie einigen - und jede Entscheidung erfordert einen einheitlichen Beschluss aller Miterben.

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Erbschaft teuer? Die Erbschaftsteuer

Erbschaften unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Die Höhe der Abgaben hängt sowohl vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen als auch vom Wert und der Nutzung der Immobilie ab. Die gute Nachricht: Es gibt Freibeträge, die die Steuerlast reduzieren. Sie reichen von 500.000 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder bis zu 20.000 Euro für Geschwister oder nichtverwandte Erben. Wichtig ist, den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich dem Finanzamt zu melden.

Unter bestimmten Bedingungen bleibt eine geerbte Immobilie sogar steuerfrei: Wenn sie zuvor vom Verstorbenen selbst bewohnt wurde, nicht mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche umfasst und vom Erben als Ehepartner oder Kind für mindestens zehn Jahre selbst genutzt wird.


Worauf gut achten? Der Verkehrswert

Wer eine Immobilie erbt, sollte ihren Verkehrswert kennen. "Am besten lässt man ein professionelles Wertgutachten erstellen", rät Peter Baumann, DEKRA-Sachverständiger aus Linz am Rhein. Das Gutachten dient nicht nur der Kontrolle der Erbschaftsteuer, sondern hilft auch, wertmindernde Faktoren wie Renovierungsbedarf geltend zu machen. Denn das Finanzamt nutzt für die Wertermittlung oft pauschale Durchschnittswerte nach der Grundvermögensbewertungsverordnung (GrBewV).

Ein professionelles Wertgutachten sorgt für genauere Zahlen und kann die Erbschaftsteuer reduzieren - besonders bei älteren, sanierungsbedürftigen Häusern. Darüber hinaus bildet es die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen, sei es die Eigennutzung, die Vermietung oder der Verkauf der Immobilie. Viele Faktoren beeinflussen den Marktwert: Größe, Zustand, Lage und Ausstattung machen die Bewertung zu einem komplexen Vorgang. "Immobilienexperten helfen, den Wert realistisch einzuschätzen", betont Baumann, "denn oft überschätzen Erben den Verkaufspreis aufgrund emotionaler Bindung oder unrealistischer Gewinnvorstellungen."


Gebrauchs-Anleitung? Die Nutzung

Eine geerbte Immobilie weckt oft Emotionen. Viele Erbende verbinden das Haus, häufig das Elternhaus, mit persönlichen Erinnerungen. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer bietet ein starkes Argument für die Eigennutzung. Doch bevor übereilte Entscheidungen getroffen werden, sollten wichtige Fragen beantwortet werden:

  • Passt die Größe des Hauses zu meinem Bedarf?
  • Ist die Lage mit meiner aktuellen Lebenssituation vereinbar?
  • Wie hoch sind die laufenden Erhaltungskosten?
  • Sind Renovierungen notwendig?

Am Ende zeigt sich vielleicht, dass nur zwei Optionen sinnvoll sind: Vermietung oder Verkauf. Eine Vermietung eignet sich für Erben, die langfristig eine inflationssichere Geldanlage suchen und Mieteinnahmen erzielen möchten. Sie kann auch eine Übergangslösung sein, wenn die Immobilie später selbst genutzt werden soll. Peter Baumann von Baumann Immobilien erklärt jedoch: "Erfahrungsgemäß entscheiden sich die meisten Erbenden für einen Verkauf des Hauses."


Käufer gesucht? Gute Gründe

Für den Verkauf einer geerbten Immobilie sprechen oft klare Gründe:

  • Befindet sich das Haus in einer strukturschwachen Region, verhindert ein Verkauf den drohenden Wertverlust.
  • Ein freies Haus verkauft sich leichter als eines, das vermietet ist. Mietverhältnisse schränken die Verfügbarkeit für den Käufer ein und erschweren Mietanpassungen.
  • Oft sind geerbte Immobilien noch mit Kreditschulden belastet, die mitvererbt werden.
  • Der Aufwand für Reparaturen, Instandhaltung oder Mieterakquise kann zu hoch sein.
  • In Fällen von gemeinschaftlicher Erbschaft fehlen möglicherweise die finanziellen Mittel, um die Miterben auszuzahlen und das Haus selbst zu übernehmen.

Egal, aus welchem Grund: Ein rechtzeitig geplanter und gut organisierter Verkauf kann die bestmögliche Lösung sein, um finanzielle Sicherheit zu schaffen und den emotionalen Ballast zu verringern.
Annehmen oder ausschlagen? Die Er(b)klärung

Wer eine Immobilie erbt, übernimmt damit auch sämtliche damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen. Erweist sich die Immobilie als verschuldet oder mit hohen Belastungen behaftet, besteht die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Dafür muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft eine Erklärung beim Nachlassgericht abgegeben werden.

Möchte man das Erbe annehmen, genügt entweder eine formlose Erklärung oder schlichtes Nichtstun – denn die Annahme erfolgt automatisch, wenn keine Ausschlagung erklärt wird. Es ist jedoch nur sinnvoll, das Erbe anzunehmen, wenn der Wert des Nachlasses die bestehenden Schulden übersteigt.

Entscheidet sich der Erbe dafür, die Immobilie selbst zu nutzen, sollte ein Antrag auf Berichtigung des Grundbucheintrags gestellt werden. Diese Änderung kann beim Grundbuchamt innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers kostenfrei erfolgen.

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